Der Nationalrat hat beschlossen, dass die Umsatzsteuer für die Lieferungen und die innergemeinschaftlichen Erwerbe von Schutzmasken, die nach dem 22. Jänner 2021 und vor dem 1. Juli 2021 ausgeführt werden bzw. sich ereignen, auf 0% ermäßigt wird.
Hinweis
Dieser Artikel ist auf dem Stand vom 21.1.2021. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Stand: 22. Januar 2021
Seit vielen Jahren stehen wir für kompetente Steuerberatung in Grieskirchen. Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen oder Newsartikeln? Kontaktieren Sie uns via Telefon (+43724868081) oder per E-Mail.