Betriebe, die Lehrlinge ausbilden, können eine Vielzahl von unterschiedlichen Förderungen beantragen. Dieser Artikel informiert lediglich über eine kleine Auswahl.
Basisförderung
Die Basisförderung gilt für alle Lehrverhältnisse, die ein ganzes Lehrjahr aufrecht waren, außer es wurde durch Zeitablauf oder durch die Lehrabschlussprüfung früher beendet. Weiters darf die Lehrlingsentschädigung nicht unter dem Kollektivvertrag liegen.
Höhe der Förderung
- 1. Lehrjahr: drei kollektivvertragliche Bruttolehrlingsentschädigungen
- 2. Lehrjahr: zwei kollektivvertragliche Bruttolehrlingsentschädigungen
- 3. und 4. Lehrjahr je eine kollektivvertragliche Bruttolehrlingsentschädigung
- Berechnung bei halben Lehrjahren, Lehrzeitanrechnungen und Lehrzeitverkürzungen
Wenn kein Kollektivvertrag vorhanden ist, wird die Höhe durch eine allfällige Satzung des Bundeseinigungsamtes bestimmt bzw. die tatsächlich bezahlte Lehrlingsentschädigung bis zu einem Referenzwert gezahlt.
Der Förderantrag muss bei der Lehrlingsstelle der zuständigen Wirtschaftskammer gestellt werden.
Weitere Förderungen
Neben der Basisförderung gibt es noch weitere Beihilfen für Betriebe, die Lehrlinge ausbilden, wie z.B. Förderungen für
- ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprüfungen
- Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten (z.B. für zusätzlichen Berufsschulunterricht, Nachhilfekurse auf Pflichtschulniveau)
- die Weiterbildung der Ausbildner
- Maßnahmen zur Erhöhung der Anzahl von jungen Frauen in Berufen mit einem Frauenanteil von max. 30 %
- Auslandspraktika
Auch für den Lehrling selbst gibt es Förderungen, z.B. wird der Vorbereitungskurs auf die Lehrabschlussprüfung gefördert und der wiederholte Antritt zur Lehrabschlussprüfung (Zweit- oder Drittantritt).
Stand: 29. Jänner 2015
Seit vielen Jahren stehen wir für kompetente Steuerberatung in Grieskirchen. Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen oder Newsartikeln? Kontaktieren Sie uns via Telefon (+43724868081) oder per E-Mail.