Seitenbereiche
Mobile Navigation
Inhalt
01

Neuerungen ab 1.1.2017

Neu beschlossen wurde auch das Meldepflicht-Änderungsgesetz. Die Änderungen werden erst mit 1.1.2017 in Kraft treten.

Änderungen bei geringfügig Beschäftigten

Die tägliche Geringfügigkeitsgrenze wird es künftig nicht mehr geben. Jedes Beschäftigungsverhältnis, das weniger als einen Monat dauert, soll der Teilversicherung in der Unfallversicherung unterliegen, sofern das Entgelt die monatliche Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt.

Vereinfachte Anmeldung vor Arbeitsbeginn

Statt der bisherigen Mindestangaben-Meldung und späteren Vollanmeldung kommt eine vereinfachte Anmeldung vor Arbeitsantritt. Darin müssen alle Daten angegeben werden, ohne die eine Anmeldung nicht möglich ist. Alle Daten, die noch fehlen, müssen nicht wie bisher in der Vollanmeldung bekannt gegeben werden, sondern werden bei der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung gemeldet.

Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung

Die neue monatliche Beitragsgrundlagenmeldung soll künftig den Beitragsnachweis und den -grundlagennachweis ersetzen.

Die Meldungen müssen bis zum 15. des Folgemonats elektronisch erledigt werden. Erfolgt das nicht bzw. nicht vollständig, werden die Werte des Vormonats fortgeschrieben. Sind keine Werte vorhanden, kann der Sozialversicherungsträger sie schätzen.

Änderungsmeldung

Bisher sind Änderungsmeldungen innerhalb von sieben Tagen zu machen. Künftig sind nur jene Änderungen zu melden, die kein Bestandteil der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung sind, wie z. B. ein Wechsel von Voll- auf Teilversicherung und umgekehrt sowie Adress- und Namensänderungen beim Versicherten aber auch beim Dienstgeber.

Stand: 28. August 2015

Bild: dundersztyc - Fotolia.com

Seit vielen Jahren stehen wir für kompetente Steuerberatung in Grieskirchen. Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen oder Newsartikeln? Kontaktieren Sie uns via Telefon (+43724868081) oder per E-Mail.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.